Gesetze / Landesrecht Brandenburg / LSchiffV · GVBl.II/05, [Nr. 10] S.166
Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV)
91 Normen · ausgefertigt 25.04.2005 · Änderungen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Zuständigkeiten
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Schiffsführer
- § 5Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
- § 6Verhalten unter besonderen Umständen
- § 7Besetzung des Ruders
- § 8Fahrerlaubnispflicht
- § 9Anerkennung anderer Befähigungszeugnisse
- § 10Allgemeine Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis
- § 11Fahrzeiterfordernis für den Erwerb der Fahrerlaubnis
- § 12Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis
- § 13Abnahme der Prüfung
- § 14Beantragung und Erteilung der Fahrerlaubnis
- § 15Entziehen und Ruhen der Fahrerlaubnis
- § 16Gebühren
- § 17Grundregeln für Bau und Ausrüstung
- § 18Schiffseichung
- § 19Stabilität, Freibord, Einsenkungsmarken und zulässige größte Belastung
- § 20Höchstzahl der Fahrgäste
- § 21Manövrierfähigkeit
- § 22Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
- § 23Steuerstand
- § 24Einrichtungen zum Schutz der Gewässer
- § 25Motoren mit Gemischschmierung
- § 26Höchstzulässige Abgasemissionen
- § 27Abgasleitungen
- § 28Kraftstoffbehälter
- § 29Flüssiggas- oder Druckluftanlagen
- § 30Akkumulatoren
- § 31Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
- § 32Nichtzulässige Brennstoffe
- § 33Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
- § 34Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
- § 35Lichter, Feuerlöscher und Verbandskästen
- § 36Rettungsmittel
- § 37Schallgeräte
- § 38Lenzgeräte
- § 39Besatzung
- § 40Zulassung zum Verkehr
- § 41Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
- § 42Widerruf und Beschränkung der Zulassung
- § 43Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
- § 44Fahrregeln
- § 45Fahrgeschwindigkeit
- § 46Stillliegen
- § 47Einschränkungen der Schifffahrt
- § 48Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
- § 49Schutz der Schifffahrtszeichen
- § 50Beschädigung von Ufern und Anlagen
- § 51Rettung und Hilfeleistung
- § 52Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
- § 53Freimachen des Fahrwassers
- § 54Besondere Anweisungen
- § 55Überwachung
- § 56Anordnungen vorübergehender Art
- § 57Laden, Löschen und Leichtern
- § 58Verantwortlichkeit
- § 59Bezeichnung
- § 60Transport gefährlicher Güter
- § 61Urkunden
- § 62Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und andere Sichtzeichen
- § 63Beschilderung und Betonnung
- § 64Schallzeichen
- § 65Verbot des Einbringens von Gegenständen und Flüssigkeiten in Gewässer
- § 66Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
- § 67Verhalten bei Unfällen
- § 68Fahren mit Wasserski
- § 69Benutzung von sonstigen Sportgeräten
- § 70Nutzung von Anlegestellen
- § 71Verhalten an Anlegestellen
- § 72Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
- § 73Zurückweisung von Fahrgästen
- § 74Sicherheit an Bord von Fahrgastschiffen und an den Anlegestellen
- § 75Befristete Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
- § 76Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
- § 77Besondere Fahrregeln
- § 78Fahrt durch selbst zu bedienende Schleusen
- § 79Zulässige Geschwindigkeit
- § 80Einsatz von Antriebsmaschinen
- § 81Kennzeichnung von Spreewaldkähnen
- § 82Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Spreewaldkähne
- § 83Sonderausrüstung
- § 84Nachtfahrten
- § 85Brandschutz auf Personenkähnen
- § 86Ausnahmen
- § 87Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes
- § 88Übergangsbestimmungen
- § 89Ordnungswidrigkeiten
- § 90Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten
- § 91In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten