Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Latinum-/Graecumprüfungsverordnung
LaGrPV§ 4 Prüfungsausschuss
Zur Durchführung der
Latinum-/Graecumprüfung bildet die Schulleiterin oder der Schulleiter für Latein
oder Griechisch einen Prüfungsausschuss, dem als vorsitzendes Mitglied
(Prüfungsausschussvorsitz) sie oder er, als prüfendes Mitglied eine Lehrkraft,
die Latein oder Griechisch unterrichtet, sowie als protokollführendes Mitglied
eine weitere Lehrkraft, die über hierfür ausreichende Latein- oder
Griechischkenntnisse verfügen muss, angehören. Das protokollführende Mitglied
des Prüfungsausschusses kann einer anderen Schule angehören, wenn es an der
eigenen Schule keine hierfür befähigte Person gibt und das staatliche Schulamt
dem zugestimmt hat. Der Prüfungsausschuss trifft alle Entscheidungen im
Zusammenhang mit der Latinum-/Graecumprüfung, sofern nicht eine andere
Zuständigkeit festgelegt ist. Für Prüflinge des E-learning-Angebotes Latein
obliegt die Organisation der Prüfung und die Zusammenstellung des
Prüfungsausschusses der Schulrätin oder dem Schulrat mit der Generalie für das
Fach Latein.