Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landwirtschaftsstaatsvertrag

LwStV

Art 4 Verpflichtungen im Bereich des ELER

Für die Einhaltung von Verpflichtungen im Bereich des ELER, die in dem jeweiligen Entwicklungsprogramm für die Entwicklung des ländlichen Raums und etwaigen Folgeprogrammen und Folgeplänen festgeschrieben sind, sowie für das Stellen von Änderungsanträgen für das Entwicklungsprogramm ist auch für das Land Berlin die für den ELER zuständige Verwaltungsbehörde des Landes Brandenburg zuständig.

Art 3 Art 5