Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

MEDIENSTV_G_1998

§ 2 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 21. Dezember 1998

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

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§ 1