Gesetze / Landesrecht Brandenburg / MKS-Beihilfen-Verordnung-2025
MKSBeih2025V§ 10 Anlassbezogene Kontrollen
Die zuständige Stelle kann weitere Vor-Ort-Kontrollen durchführen, wenn sich sonstige Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten ergeben.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / MKS-Beihilfen-Verordnung-2025
MKSBeih2025VDie zuständige Stelle kann weitere Vor-Ort-Kontrollen durchführen, wenn sich sonstige Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten ergeben.