Gesetze / Landesrecht Brandenburg / MKS-Beihilfen-Verordnung-2025

MKSBeih2025V

§ 3 Basis für die Berechnung der Höhe der Beihilfe

(1) Basis für die Berechnung der Einkommensverluste bei Rohmilch ist der Betrag gemäß Anlage 2.

(2) Basis für die Berechnung der Einkommensverluste bei Mastschweinen ist der Betrag gemäß Anlage 3.

§ 2 § 4