Gesetze / Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München

MVITAufstV

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1Allgemeines
§ 1Regelungsgegenstand
§ 2Zulassung zum Aufstieg
Abschnitt 2Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
§ 3Ziel des Masterstudiums
§ 4Dauer des Studiums und Freistellungsumfang
§ 5Module
§ 6Pflichtmodule
§ 7Pflichtmodule der Vertiefungsrichtungen
§ 8Abfolge, Inhalt und Leistungspunkte der Module
§ 9Modulprüfungen
§ 10Masterarbeit
§ 11Masterprüfung
§ 12Leitung des Masterstudiums
§ 13Zuständigkeit des Prüfungsamtes
§ 14Widerspruchsverfahren bei Modulprüfungen
Abschnitt 3Berufspraktische Einführung
§ 15Dauer, Durchführung und Aufgaben der berufspraktischen Einführung
§ 16Dienstliche Beurteilung über Bewährung
Abschnitt 4Abschluss des Aufstiegsverfahrens
§ 17Verlängerung des Aufstiegsverfahrens
§ 18Erwerb der Laufbahnbefähigung
Abschnitt 5Schlussvorschrift
§ 19Inkrafttreten
§ 1