Gesetze / Mobilfunknetzvorausschauverordnung MfnvV § 4 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 30.11.2021 bis 01.12.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2021 außer Kraft.