Gesetze / Mobilfunknetzvorausschauverordnung MfnvV § 4 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 22.05.2021 bis 30.11.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft.