Gesetze / Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz

MitbestGWO 1 2002

§ 3 Betriebswahlvorstand

Die rechtzeitige Einleitung und die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses obliegen dem Betriebswahlvorstand.

§ 2 § 4