Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

MntDBwVVDV

§ 62 Bestandteile der Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung besteht aus

1.
einer schriftlichen Prüfung und
2.
einer mündlichen Prüfung.
§ 61 § 63