Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

MtDBwVVDV

§ 4 Wehrtechnische Fachgebiete

Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf einem der folgenden wehrtechnischen Fachgebiete:

1.
allgemeiner Maschinenbau,
2.
Kraftfahrwesen,
3.
Luft- und Raumfahrtwesen,
4.
Schiffbau und Schiffsmaschinenbau,
5.
Informationstechnik und Elektronik,
6.
Elektrotechnik und Elektroenergiewesen und
7.
Systembewaffnung und Effektoren.
§ 3 § 5