Gesetze / Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege
NS-AufhG§ 2
Entscheidungen im Sinne des § 1 sind insbesondere
1.
Entscheidungen des Volksgerichtshofes,
2.
Entscheidungen der aufgrund der Verordnung über die Einrichtung von Standgerichten vom 15. Februar 1945 (RGBl. I S. 30) gebildeten Standgerichte,
3.
Entscheidungen, die auf den in der Anlage genannten gesetzlichen Vorschriften beruhen.