Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regulierung der Wildbestände im Nationalpark „Unteres Odertal“

NatPUORegWildV

§ 11 Inkrafttreten

Die Bestimmungen der §§ 2 bis 5 dieser Verordnung werden mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April 2007 rechtswirksam. Die sonstigen Rechtsvorschriften dieser Verordnung treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 21. Februar 2007

Der Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

§ 10