Gesetze / Offshore-Arbeitszeitverordnung
Offshore-ArbZV§ 5 Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
Abweichend von § 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonntagen und Feiertagen beschäftigt werden.
Gesetze / Offshore-Arbeitszeitverordnung
Offshore-ArbZVAbweichend von § 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonntagen und Feiertagen beschäftigt werden.