Gesetze / Offshore-ArbZV · BGBl I 2013, 2228
Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten
20 Normen · ausgefertigt 05.07.2013 · Änderungen
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- Abschnitt 2 · Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen
- § 2 Anwendung des Arbeitszeitgesetzes
- § 3 Arbeitszeit
- § 4 Ruhepausen
- § 5 Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
- § 6 Zeitraum der Offshore-Tätigkeit
- § 7 Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
- § 8 Arbeitszeitnachweise
- § 9 Transportzeiten
- § 10 Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen
- Abschnitt 3 · Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden
- § 11 Anwendung des Seearbeitsgesetzes
- § 12 Arbeitszeit
- § 13 Ruhepausen
- § 14 Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
- § 15 Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen
- Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
- § 16 Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde
- § 17 Evaluierung
- § 18 Ordnungswidrigkeiten
- § 19 Hinweis auf Straf- und Bußgeldvorschriften des Seearbeitsgesetzes
- § 20 Inkrafttreten
- Schlussformel