Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Polizeiausbildungs- und Prüfungsordnung
PAPO§ 37 Abschlussnote
Die Abschlussnote ergibt sich aus dem Gesamtpunktwert. Dieser errechnet sich:
mit 20 Prozent aus dem Punktwert für die Bachelorthesis ,
mit zehn Prozent aus dem Punktwert für deren Verteidigung und
mit 70 Prozent aus dem Mittel der Punktwerte der übrigen Modulprüfungen entsprechend der Leistungspunkte.