Gesetze / Passgesetz PaßG 1986 § 27 Allgemeine Verwaltungsvorschriften Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.07.2020. Zur aktuellen Fassung → Das Auswärtige Amt erlässt im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern allgemeine Verwaltungsvorschriften über das Ausstellen amtlicher Pässe.