Gesetze / Passgesetz PaßG 1986 § 27 Allgemeine Verwaltungsvorschriften Historische Fassung — Stand 14.10.2023 bis 13.03.2024. Zur aktuellen Fassung → Das Auswärtige Amt erlässt im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat allgemeine Verwaltungsvorschriften über das Ausstellen amtlicher Pässe.