Gesetze / Passgesetz PaßG 1986 § 27 Allgemeine Verwaltungsvorschriften Historische Fassung — Stand 01.07.2020 bis 14.10.2023. Zur aktuellen Fassung → Das Auswärtige Amt erlässt im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat allgemeine Verwaltungsvorschriften über das Ausstellen amtlicher Pässe.