Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Prämien- und Ehrenzeichengesetz

PrämEhrG

§ 1 Anwendungsbereich für die Verleihung der Medaille für Treue Dienste

In Würdigung langjähriger treuer Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr wird die Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr verliehen.

Einzelnorm

§ 2