Gesetze / Landesrecht Brandenburg / PrämEhrG · GVBl.I/19, [Nr. 9]
Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG)
25 Normen · ausgefertigt 30.04.2019 · Änderungen
- § 1Anwendungsbereich für die Verleihung der Medaille für Treue Dienste
- § 2Verleihungsstufen
- § 3Antragsverfahren
- § 4Verleihung und Aushändigung
- § 5Ausführungen der Medaille
- § 6Trageerlaubnis
- § 7Gewährung der Jubiläumsprämie
- § 8Höhe der Jubiläumsprämien
- § 9Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Jubiläumsprämie
- § 10Auszahlungsverfahren für die Jubiläumsprämie
- § 11Gewährung des Zuschusses zum Aufwandsersatz
- § 12Höhe des Zuschusses zum Aufwandsersatz
- § 13Antrags- und Bewilligungsverfahren für den Zuschuss zum Aufwandsersatz
- § 14Auszahlungsverfahren für den Zuschuss zum Aufwandsersatz
- § 15Anwendungsbereich für die Stiftung von Ehrenzeichen zur Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes
- § 16Verleihungsstufen
- § 17Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenzeichens im Brandschutz
- § 18Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenzeichens im Katastrophenschutz
- § 19Verleihung und Aushändigung
- § 20Ausführungen der Ehrenzeichen im Brandschutz
- § 21Ausführungen der Ehrenzeichen im Katastrophenschutz
- § 22Trageerlaubnis
- § 23Entziehung
- § 24Übergangsvorschrift
- § 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten