Gesetze / Landesrecht Brandenburg / PrämEhrG · GVBl.I/19, [Nr. 9]

Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG)

25 Normen · ausgefertigt 30.04.2019 · Änderungen

  1. § 1Anwendungsbereich für die Verleihung der Medaille für Treue Dienste
  2. § 2Verleihungsstufen
  3. § 3Antragsverfahren
  4. § 4Verleihung und Aushändigung
  5. § 5Ausführungen der Medaille
  6. § 6Trageerlaubnis
  7. § 7Gewährung der Jubiläumsprämie
  8. § 8Höhe der Jubiläumsprämien
  9. § 9Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Jubiläumsprämie
  10. § 10Auszahlungsverfahren für die Jubiläumsprämie
  11. § 11Gewährung des Zuschusses zum Aufwandsersatz
  12. § 12Höhe des Zuschusses zum Aufwandsersatz
  13. § 13Antrags- und Bewilligungsverfahren für den Zuschuss zum Aufwandsersatz
  14. § 14Auszahlungsverfahren für den Zuschuss zum Aufwandsersatz
  15. § 15Anwendungsbereich für die Stiftung von Ehrenzeichen zur Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes
  16. § 16Verleihungsstufen
  17. § 17Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenzeichens im Brandschutz
  18. § 18Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenzeichens im Katastrophenschutz
  19. § 19Verleihung und Aushändigung
  20. § 20Ausführungen der Ehrenzeichen im Brandschutz
  21. § 21Ausführungen der Ehrenzeichen im Katastrophenschutz
  22. § 22Trageerlaubnis
  23. § 23Entziehung
  24. § 24Übergangsvorschrift
  25. § 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten