Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Prämien- und Ehrenzeichengesetz

PrämEhrG

§ 16 Verleihungsstufen

Die Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz werden jeweils in drei Stufen verliehen:

in Silber am Bande,

in Gold am Bande,

als Sonderstufe in Gold als Steckkreuz.

Einzelnorm

§ 15 § 17