Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Prämien- und Ehrenzeichengesetz
PrämEhrG§ 16 Verleihungsstufen
Die Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz werden jeweils in drei Stufen verliehen:
in Silber am Bande,
in Gold am Bande,
als Sonderstufe in Gold als Steckkreuz.
Einzelnorm