Gesetze / Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO

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§ 3 Gliederung der Prüfung

(1) Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungsbereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich. Der Prüfling teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich bei der Anmeldung zur Prüfung mit.

(2) Handlungsbereiche sind:

1.
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen,
2.
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten und
3.
Unternehmensführungsstrategien entwickeln.

(3) Wahlpflichthandlungsbereiche sind:

1.
Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen,
2.
Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen,
3.
Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen und
4.
Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen.
§ 2 § 4