Gesetze / Schiffspersonalverordnung-Rhein
RheinSchPersV§ 6.01 Geltungsbereich
Dieser Teil regelt die Patentpflicht für die Schifffahrt auf dem Rhein für die jeweilige Fahrzeugsart und -größe und die zu durchfahrende Strecke sowie die Bedingungen für den Erwerb der Patente.