Gesetze / Rohrleitungsnetz- und Industrieanlagenumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung

RohrIndUTechAusbV

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2Abschlussprüfung
§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7Inhalt des Teiles 1
§ 8Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 9Inhalt des Teiles 2
§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 11Prüfungsbereich „Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen“
§ 12Prüfungsbereich „Einsetzen von Verfahrenstechnik“
§ 13Prüfungsbereich „Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“
§ 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3Weitere Berufsausbildungen
§ 17Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
Abschnitt 4Schlussvorschrift
§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen und zur Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
§ 1