Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Schulämtererrichtungsgesetz

SÄEG

§ 3 Aufgaben

(1) Die Aufgaben und Befugnisse des Landesschulamtes im Bereich Lehrerausbildung und Lehrerweiterbildung sowie im Bereich Reisekostenabrechnung für Lehrkräfte und im Bereich IT-Ressortfachverfahren und eGovernment gehen auf das für Schule zuständige Ministerium über. Die sonstigen Aufgaben und Befugnisse des Landesschulamtes gehen auf die staatlichen Schulämter über.

(2) Eines Vorverfahrens nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung bedarf es, wenn ein Verwaltungsakt angefochten wird, den das für Schule zuständige Ministerium im Bereich Reisekostenabrechnung für Lehrkräfte erlassen hat.

Einzelnorm

§ 2 § 4