Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes
SECHSTER_RUNDFUNKAEND_STVArt 3 In-Kraft-Treten
(1) Artikel 2 dieses Gesetzes tritt an dem Tage in Kraft, an dem der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft tritt.
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(3) Der Tag, an dem der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den10. Juni 2002
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
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