Gesetze / SLV 2002 · BGBl I 2002, 1111

Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

50 Normen · ausgefertigt 19.03.2002 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Kapitel 1 · Allgemeines
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Dienstliche Beurteilung
  5. § 3 Ordnung der Laufbahnen
  6. § 4 Einstellung
  7. § 5 Beförderung
  8. § 5a Dienstzeiterfordernisse
  9. § 6 Umwandlung des Dienstverhältnisses und Laufbahnwechsel
  10. § 7 (weggefallen)
  11. Kapitel 2 · Laufbahngruppe der Mannschaften
  12. § 8 Voraussetzungen für die Einstellung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit
  13. § 9 Beförderung der Mannschaften im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit
  14. § 10 Beförderung der sonstigen Soldatinnen und Soldaten
  15. Kapitel 3 · Laufbahngruppe der Unteroffiziere
  16. Abschnitt 1 · Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
  17. Unterabschnitt 1 · Fachunteroffiziere
  18. § 11 Voraussetzungen für die Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter
  19. § 12 Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter
  20. § 13 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung
  21. § 14 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften
  22. Unterabschnitt 2 · Feldwebel
  23. § 15 Voraussetzungen für die Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
  24. § 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
  25. § 17 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung
  26. § 18 Beförderung der Feldwebel
  27. § 19 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften
  28. § 20 Zulassung zu einer Laufbahn der Feldwebel
  29. § 21 Umwandlung des Dienstverhältnisses
  30. Abschnitt 2 · Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7)
  31. § 22 Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
  32. Kapitel 4 · Laufbahngruppe der Offiziere
  33. Abschnitt 1 · Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
  34. Unterabschnitt 1 · Truppendienst
  35. § 23 Voraussetzungen für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
  36. § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
  37. § 25 Beförderung der Offiziere
  38. § 26 Offiziere mit Hochschulausbildung
  39. § 27 Offiziere mit sonstigen zivilen Befähigungen
  40. § 28 Berufung von Offizieren mit Hochschulausbildung oder sonstigen zivilen Befähigungen in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
  41. § 29 Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes
  42. Unterabschnitt 2 · Sanitätsdienst
  43. § 30 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier-Anwärterin oder Sanitätsoffizier-Anwärter und Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
  44. § 31 Beförderung der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter
  45. § 32 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier
  46. § 33 Beförderung der Sanitätsoffiziere
  47. Unterabschnitt 3 · Militärmusikdienst
  48. § 34 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier-Anwärterin oder Militärmusikoffizier-Anwärter
  49. § 35 Beförderung der Militärmusikoffizier-Anwärterinnen und Militärmusikoffizier-Anwärter
  50. § 36 Beförderung der Militärmusikoffiziere
  51. § 37 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier
  52. Unterabschnitt 4 · Geoinformationsdienst der Bundeswehr
  53. § 38 Einstellung und Beförderung der Offiziere
  54. § 39 (weggefallen)
  55. Unterabschnitt 5 · Militärfachlicher Dienst
  56. § 40 Voraussetzungen für die Zulassung
  57. § 41 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
  58. § 42 Beförderung der Offiziere
  59. Abschnitt 2 · Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7)
  60. § 43 Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
  61. Kapitel 5 · Übergangs- und Schlussvorschriften
  62. § 44 Einstellungs-, Ausbildungs- und Beförderungsrichtlinien
  63. § 45 Ausnahmen
  64. § 46 Umwandlung des Dienstverhältnisses nach § 45a des Soldatengesetzes
  65. § 47 (weggefallen)
  66. § 48 Übergangsvorschriften
  67. § 49 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
  68. Anlage (zu § 3)Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere