Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen
STUDIENAKKREDITIERUNG§ 1
Dem in Berlin am 1. Juni 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelnorm