Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Absatz 1 Satz 2, 882h Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Absatz 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder

STVVOLLSTRECKPORTALLAENDER_G_2013

§ 1

(1) Dem am 21. November 2012 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Absatz 1 Satz 2, 882h Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Absatz 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2