Gesetze / Soldatenversorgungsgesetz

SVG 2025

§ 26 Arten der Dienstzeitversorgung

Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten umfasst:

1.
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2.
Unfallruhegehalt,
3.
Übergangsgeld,
4.
Ausgleich bei Altersgrenzen,
5.
Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 erster Halbsatz,
6.
Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3,
7.
Ausgleichsbetrag nach § 64 Absatz 2,
8.
Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5,
9.
Leistungen nach den §§ 96 bis 100,
10.
Einmalzahlungen nach § 105.
§ 25 § 27