Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Schullaufbahnverordnung
SchulLV§ 18a Laufbahn der Bildungsamtfrau und des Bildungsamtmanns an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
Zur Laufbahn gehören als
Eingangsamt das Amt der Bildungsamtfrau, des Bildungsamtmanns (Besoldungsgruppe A 11) und
Beförderungsamt das Amt der Bildungsamtsrätin, des Bildungsamtsrats (Besoldungsgruppe A 12).