Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SchulLV · GVBl.II/22, [Nr. 53]
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Brandenburg (Schullaufbahnverordnung - SchulLV)
45 Normen · ausgefertigt 16.08.2022 · Änderungen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Laufbahnen des Schul- und Schulaufsichtsdienstes
- § 4Laufbahn der Lehrerin und des Lehrers für die Primarstufe
- § 5Fachliche Voraussetzungen
- § 6Voraussetzungen für die Beförderung
- § 7Laufbahn der Lehrerin und des Lehrers für die Sekundarstufe I
- § 8Fachliche Voraussetzungen
- § 9Voraussetzungen für die Beförderung
- § 10Laufbahn der Studienrätin und des Studienrats (allgemeinbildende Fächer)
- § 11Fachliche Voraussetzungen
- § 12Voraussetzungen für die Beförderung
- § 13Laufbahn der Studienrätin und des Studienrats (berufliche Fächer)
- § 14Fachliche Voraussetzungen
- § 15Voraussetzungen für die Beförderung
- § 16Laufbahn der Förderschullehrerin und des Förderschullehrers
- § 17Fachliche Voraussetzungen
- § 18Voraussetzungen für die Beförderung
- § 18aLaufbahn der Bildungsamtfrau und des Bildungsamtmanns an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
- § 18bFachliche Voraussetzungen
- § 18cVoraussetzungen für die Beförderung
- § 18dLaufbahn der Bildungsamtsrätin und des Bildungsamtsrats an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
- § 18eFachliche Voraussetzungen
- § 19Laufbahn des schulpsychologischen Dienstes
- § 20Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes
- § 21Voraussetzungen für die Ernennung und Beförderung
- § 22Überspringen von Ämtern
- § 23Beförderungsämter
- § 24Voraussetzungen für die Beförderung
- § 25Voraussetzungen und Beförderungsämter
- § 26Leistungsprinzip
- § 27Stellenausschreibungen
- § 28Probezeit
- § 29Ausnahmen für die Dauer der Probezeit für bereits ernannte Beamtinnen und Beamte
- § 30Ermittlung und Berücksichtigung von Dienstzeiten
- § 31Übertragung von höherbewerteten Dienstposten
- § 32Schwerbehinderte
- § 33Laufbahnwechsel
- § 34Dienstliche und eigene Fortbildung
- § 35Übernahme von Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherren
- § 36Anerkennung von Laufbahnbefähigungen anderer Dienstherren
- § 37Ausnahmeregelungen des Landespersonalausschusses
- § 38Übergangsregelungen
- § 39Laufende Auswahlverfahren
- § 40Inkrafttreten, Außerkrafttreten