Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sekundarstufe I-Verordnung
Sek I-V§ 39 Zielsetzung
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sekundarstufe I-Verordnung
Sek I-VDas Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.