Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Straßenverzeichnisverordnung
StrVerzV§ 2
Die Straßenverzeichnisse werden in Form von Karteien oder mittels elektronischer Datenverarbeitung geführt. Für jede Straßengruppe wird eine gesonderte Kartei angelegt.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Straßenverzeichnisverordnung
StrVerzVDie Straßenverzeichnisse werden in Form von Karteien oder mittels elektronischer Datenverarbeitung geführt. Für jede Straßengruppe wird eine gesonderte Kartei angelegt.