Gesetze / TKGebV · BGBl I 2007, 1477

Verordnung über Telekommunikationsgebühren

3 Normen · ausgefertigt 19.07.2007 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Erhebung von Gebühren
  3. § 2 Gebührenbefreiungen
  4. § 3 Inkrafttreten
  5. Anlage 1 Gebührentatbestände für die Bearbeitung von Anträgen auf Registrierung von Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern nach § 66 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 des Telekommunikationsgesetzes
  6. Anlage 2 Gebührentatbestände für die einzelfallbezogene Koordinierung, Anmeldung, Übertragung und Notifizierung von Satellitensystemen nach § 56 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 des Telekommunikationsgesetzes
  7. Anlage 3 Gebührentatbestände für die Entscheidung über die Übertragung von Wegerechten nach § 69 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 Nr. 7 des Telekommunikationsgesetzes