Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz

USG 2015

§ 11 Dienstgeld

Reservistendienst Leistende, die gemäß ihrem Heranziehungsbescheid nicht mehr als drei Tage Reservistendienst leisten, erhalten statt der Leistungen nach § 10 ein Dienstgeld nach den Spalten 4 und 5 der Tabelle in Anlage 2.

§ 10 § 12