Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG

§ 33 Strategische Umweltprüfung

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen.

§ 32 § 34