Gesetze / Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG § 33 Strategische Umweltprüfung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 13.04.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen.