Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe
VO-ID211539§ 7 Ausübung des Befragungsrechts
Das Befragungsrecht ausüben kann nur eine zur Teilnahme an der
Befragung berechtigte Person, die einen Befragungsschein hat.