Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Puhlsee“
VO-ID211897§ 3 Schutzzweck
Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes
als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter wild wachsender Pflanzengesellschaften, insbesondere von Laichkraut und Schwimmblattgesellschaften, Röhrichten,.Großseggenrieden, Zwergbinsengesellschaften sowie Ufergehölzen und Feuchtwiesen;
als Lebensraum bestandsbedrohter Tierarten, insbesondere von zahlreichen Amphibien- und Vogelarten;
aus ökologischen Gründen wegen der Bedeutung des Gebietes im Rahmen des regionalen Biotopverbundes;
wegen seiner besonderen Eigenart und der Flachwasserverlandungszonen mit der kompletten Serie verschiedener Verlandungsstadien.