Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Puhlsee“

VO-ID211897

§ 3 Schutzzweck

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes

als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter wild wachsender Pflanzengesellschaften, insbesondere von Laichkraut und Schwimmblattgesellschaften, Röhrichten,.Großseggenrieden, Zwergbinsengesellschaften sowie Ufergehölzen und Feuchtwiesen;

als Lebensraum bestandsbedrohter Tierarten, insbesondere von zahlreichen Amphibien- und Vogelarten;

aus ökologischen Gründen wegen der Bedeutung des Gebietes im Rahmen des regionalen Biotopverbundes;

wegen seiner besonderen Eigenart und der Flachwasserverlandungszonen mit der kompletten Serie verschiedener Verlandungsstadien.

§ 2 § 4