Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schwedt-Springallee
VO-ID212212§ 6 Schutz der Zone I
In der Zone I sind verboten:
das Betreten oder Befahren,
land-, forst- oder gartenbauliche Nutzung,
Veränderungen und Aufschlüsse der Erdoberfläche.