Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
VO-ID212217§ 6 Anträge
Anträge sind bei der Einigungsstelle schriftlich mit Begründung
in mindestens drei Ausfertigungen unter Bezeichnung der Beweismittel und unter
Beifügung etwa vorhandener Urkunden und sonstiger Beweisstücke
einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.