Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die öffentliche Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz

VO-ID212286

§ 8 Inkrafttreten

Diese

Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.

Potsdam, den

23. April 2008

Die Ministerin für

Arbeit,

Soziales, Gesundheit und Familie

Dagmar Ziegler

Anlage

(zu § 6 Abs. 3 Satz 1)

Empfänger(in)

der öffentlichen Förderung

Auskunft erteilt:

Telefon:

Landesamt für Soziales und Versorgung

Dezernat 64

Postfach 10 01 23

03048 Cottbus

Verwendungsnachweis

Durch Bewilligungsbescheid vom .....................................

AZ. .....................................

wurden zur Finanzierung der Maßnahme ..................................................................................................................................

.................................................................................................................................................................................................

.................................................................................................................................................................................................

.................................................................................................................................................................................................

.................................................................................................................................................................................................

Landesmittel

in Höhe von ...........................................

Euro bewilligt.

Es wurden

insgesamt ausgezahlt ...........................................

Euro.

I. Zahlenmäßiger Nachweis

Anschrift der Beratungsstelle

Vor- und

Zuname der Beratungskraft

Stellenanteil

pro Beratungskraft

Beschäftigungszeitraum innerhalb des Förderjahres

gezahlte Vergütung

(in Euro)

bewilligter Festbetrag

(in Euro)

insgesamt:

II. Ist-Ergebnis der Beratungsstelle

Euro

öffentliche Förderung laut Bewilligungsbescheid

tatsächliche Personal- und Sachkosten

Mehrausgaben/Minderausgaben

III. Verwendungsbestätigung

In Kenntnis, dass die Verwendungsbestätigung Bestandteil des Verwendungsnachweises ist, und

der strafrechtlichen Bedeutung unvollständiger oder falscher Angaben, wird

versichert:

Alle mit dem Zweck der öffentlichen Förderung zusammenhängenden Ausgaben wurden sachgerecht

zugeordnet und bei Möglichkeit zum Vorsteuerabzug (§ 15 des

Umsatzsteuergesetzes) nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer)

berücksichtigt.

Die öffentliche Förderung wurde ausschließlich zur Erfüllung des im

Bewilligungsbescheid bezeichneten Zwecks verwendet.

Alle getätigten Ausgaben waren notwendig. Bei der Verwendung der Mittel wurde

wirtschaftlich und sparsam verfahren.

Überschreitet die Höhe der bewilligten und ausgezahlten öffentlichen Förderung die tatsächlich

angefallenen Personal- und Sachkosten?

nein

ja

Falls ja,

Ermäßigung

und Rückzahlung der öffentlichen Förderung.

Die Ausgaben

nach den Rechnungsunterlagen sind im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben

angefallen.

Die im

Bewilligungsbescheid, einschließlich der dort enthaltenen Nebenbestimmungen,

genannten Bedingungen und Auflagen wurden eingehalten.

Alle mit der

öffentlichen Förderung zusammenhängenden Belege, Verträge und sonstigen

Unterlagen können während der im Bewilligungsbescheid (einschließlich

Nebenbestimmungen) festgelegten Aufbewahrungsfrist jederzeit zum Zwecke der

Verwendungsprüfung oder Prüfung durch den Landesrechnungshof eingesehen oder zur

Vorlage bei der prüfenden Stelle angefordert werden.

Der

unterzeichnenden Person ist bekannt, dass die öffentliche Förderung im Falle

ihrer zweckwidrigen Verwendung der Rückforderung und Verzinsung unterliegt und

ihr bei Abgabe einer unrichtigen Verwendungsbestätigung der Beweis für die

zweck- und fristgerechte Verwendung obliegt.

..............................................................................

..............................................................................................

Ort,

Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift

IV. Anlagen

(Die nicht

erforderlichen Daten sind zu löschen.)

Arbeitsverträge

Jahreslohnkonto

§ 7