Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die öffentliche Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz
VO-ID212286§ 8 Inkrafttreten
Diese
Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.
Potsdam, den
23. April 2008
Die Ministerin für
Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler
Anlage
(zu § 6 Abs. 3 Satz 1)
Empfänger(in)
der öffentlichen Förderung
Auskunft erteilt:
Telefon:
Landesamt für Soziales und Versorgung
Dezernat 64
Postfach 10 01 23
03048 Cottbus
Verwendungsnachweis
Durch Bewilligungsbescheid vom .....................................
AZ. .....................................
wurden zur Finanzierung der Maßnahme ..................................................................................................................................
.................................................................................................................................................................................................
.................................................................................................................................................................................................
.................................................................................................................................................................................................
.................................................................................................................................................................................................
Landesmittel
in Höhe von ...........................................
Euro bewilligt.
Es wurden
insgesamt ausgezahlt ...........................................
Euro.
I. Zahlenmäßiger Nachweis
Anschrift der Beratungsstelle
Vor- und
Zuname der Beratungskraft
Stellenanteil
pro Beratungskraft
Beschäftigungszeitraum innerhalb des Förderjahres
gezahlte Vergütung
(in Euro)
bewilligter Festbetrag
(in Euro)
insgesamt:
II. Ist-Ergebnis der Beratungsstelle
Euro
öffentliche Förderung laut Bewilligungsbescheid
tatsächliche Personal- und Sachkosten
Mehrausgaben/Minderausgaben
III. Verwendungsbestätigung
In Kenntnis, dass die Verwendungsbestätigung Bestandteil des Verwendungsnachweises ist, und
der strafrechtlichen Bedeutung unvollständiger oder falscher Angaben, wird
versichert:
Alle mit dem Zweck der öffentlichen Förderung zusammenhängenden Ausgaben wurden sachgerecht
zugeordnet und bei Möglichkeit zum Vorsteuerabzug (§ 15 des
Umsatzsteuergesetzes) nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer)
berücksichtigt.
Die öffentliche Förderung wurde ausschließlich zur Erfüllung des im
Bewilligungsbescheid bezeichneten Zwecks verwendet.
Alle getätigten Ausgaben waren notwendig. Bei der Verwendung der Mittel wurde
wirtschaftlich und sparsam verfahren.
Überschreitet die Höhe der bewilligten und ausgezahlten öffentlichen Förderung die tatsächlich
angefallenen Personal- und Sachkosten?
nein
ja
Falls ja,
Ermäßigung
und Rückzahlung der öffentlichen Förderung.
Die Ausgaben
nach den Rechnungsunterlagen sind im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben
angefallen.
Die im
Bewilligungsbescheid, einschließlich der dort enthaltenen Nebenbestimmungen,
genannten Bedingungen und Auflagen wurden eingehalten.
Alle mit der
öffentlichen Förderung zusammenhängenden Belege, Verträge und sonstigen
Unterlagen können während der im Bewilligungsbescheid (einschließlich
Nebenbestimmungen) festgelegten Aufbewahrungsfrist jederzeit zum Zwecke der
Verwendungsprüfung oder Prüfung durch den Landesrechnungshof eingesehen oder zur
Vorlage bei der prüfenden Stelle angefordert werden.
Der
unterzeichnenden Person ist bekannt, dass die öffentliche Förderung im Falle
ihrer zweckwidrigen Verwendung der Rückforderung und Verzinsung unterliegt und
ihr bei Abgabe einer unrichtigen Verwendungsbestätigung der Beweis für die
zweck- und fristgerechte Verwendung obliegt.
..............................................................................
..............................................................................................
Ort,
Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
IV. Anlagen
(Die nicht
erforderlichen Daten sind zu löschen.)
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