Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Wacholderhänge Lossow“

VO-ID212328

§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Folgende Pflege-, Entwicklungs- und

Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die in den lichten Kiefernwäldern vorkommenden

Wacholdergebüsche sollen durch Entnahme bedrängender Gehölze freigestellt

werden, wobei der vorhandene Kiefernaltholzschirm zum Schutz vor zu starker

Sonneneinstrahlung bis zum natürlichen Absterben der Kiefern erhalten bleiben

soll;

die Naturverjüngung von Baumarten der potenziell natürlichen

Waldgesellschaft soll kleinflächig erhalten, gepflegt und entwickelt werden,

sofern sie die Wacholdergebüsche nicht bedrängt;

das auf den Flurstücken 72/3, 73/3 und 74/3 stockende

Kiefernstangenholz soll durchforstet werden, um langfristig eine

lichtdurchlässige Schirmstellung zu erreichen, die für die Entwicklung der

Wacholdergebüsche erforderlich ist;

in der Hangrinne auf den Flurstücken 93 und 186 sollen die im

Unter- und Zwischenstand stockenden Eschen, Ulmen und Eichen gefördert werden;

der weiteren Ausbreitung der Robinie soll durch geeignete

Maßnahmen entgegengewirkt werden;

zur Biotoppflege der Formation von Juniperus communis auf

Kalkheiden und -rasen soll eine turnusmäßige Beweidung mit Schafen durchgeführt

werden.

§ 5 § 7