Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Wacholderhänge Lossow“
VO-ID212328§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Folgende Pflege-, Entwicklungs- und
Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die in den lichten Kiefernwäldern vorkommenden
Wacholdergebüsche sollen durch Entnahme bedrängender Gehölze freigestellt
werden, wobei der vorhandene Kiefernaltholzschirm zum Schutz vor zu starker
Sonneneinstrahlung bis zum natürlichen Absterben der Kiefern erhalten bleiben
soll;
die Naturverjüngung von Baumarten der potenziell natürlichen
Waldgesellschaft soll kleinflächig erhalten, gepflegt und entwickelt werden,
sofern sie die Wacholdergebüsche nicht bedrängt;
das auf den Flurstücken 72/3, 73/3 und 74/3 stockende
Kiefernstangenholz soll durchforstet werden, um langfristig eine
lichtdurchlässige Schirmstellung zu erreichen, die für die Entwicklung der
Wacholdergebüsche erforderlich ist;
in der Hangrinne auf den Flurstücken 93 und 186 sollen die im
Unter- und Zwischenstand stockenden Eschen, Ulmen und Eichen gefördert werden;
der weiteren Ausbreitung der Robinie soll durch geeignete
Maßnahmen entgegengewirkt werden;
zur Biotoppflege der Formation von Juniperus communis auf
Kalkheiden und -rasen soll eine turnusmäßige Beweidung mit Schafen durchgeführt
werden.