Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Putlitzer Stadtheide“
VO-ID212523§ 3 Schutzzweck
(1) Schutzzweck des
Naturschutzgebietes ist
die Erhaltung und
Entwicklung der Lebensräume wild lebender Pflanzengesellschaften, insbesondere
naturnaher Wälder mit an die potenziell natürliche Vegetation angepassten
Beständen und hohem Alt- und Totholzanteil, wie Erlenbruchwälder,
Eichen-Hainbuchenwälder, Eichen-Buchenmischwälder, Eichenmischwälder bodensaurer
Standorte und reich strukturierter Waldränder sowie saurer Arm- und
Zwischenmoore mit einem dystrophen Moorgewässer und kleinflächig feuchter Heiden
mit Erica tetralix (Glockenheide);
die Erhaltung und
Entwicklung der Lebensstätten wild lebender Pflanzenarten, darunter im Sinne von
§ 7 Absatz 2 Nummer 13 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützte Arten,
insbesondere Torfmoose (Sphagnum spec.);
die Erhaltung und
Entwicklung des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum sowie potenzielles
Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten, insbesondere der Fledermäuse,
Vögel, Amphibien und Libellen, darunter im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 13 und
14 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützte Arten;
die Erhaltung und
Entwicklung des Gebietes wegen der besonderen Eigenart der Putlitzer Stadtheide
mit einem Mosaik aus reich strukturierten Waldflächen sowie wegen der Seltenheit
eines naturnahen Waldmoores;
die Erhaltung und
Entwicklung des Gebietes als wesentlicher Bestandteil des regionalen
Biotopverbundes zwischen der Niederung der Sagast, des Freudenbaches und dem
Gewässersystem der Stepenitz.
(2) Die
Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung eines Teiles des
Europäischen Vogelschutzgebietes „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ (§ 7
Absatz 1 Nummer 7 des Bundesnaturschutzgesetzes) in seiner Funktion als
Lebensraum von Arten nach Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG, insbesondere
Kranich (Grus grus), Mittelspecht (Dendrocopus medius) und Schwarzstorch (Ciconia
nigra) einschließlich ihrer Brut- und Nahrungsbiotope.