Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mühlenteich“

VO-NSGMUEHLENTEICH_2015

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

Der in § 3 Abs. 2 Nr. 1 genannte Lebensraumtyp „Feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe“ soll sporadisch im Winterhalbjahr zurückgedrängt und die Feucht- und Nasswiesen in den Uferbereichen im nördlichen Bereich des Naturschutzgebietes sollen durch entsprechende Pflegemaßnahmen offen gehalten werden;

die Kiefernforste sollen langfristig in naturnahe Waldgesellschaften mit standortgerechter Artenzusammensetzung und naturnaher Altersstruktur und Schichtung umgewandelt werden;

durch Maßnahmen zur Wasserregulierung sollen die ungestörte Entwicklung der Verlandungsvegetation von Oberflächengewässern und des sich bildenden Moorkörpers unterstützt werden.

§ 5 § 7