Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Spreewiesen südlich Beeskow“
VO-NSGSPREEWIESENBEESKOW_2015§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Stauhöhen und Rückhaltezeiten in den Fließgewässern sind zur Förderung der Auenvegetation zu optimieren;
das Gewässerbett der Spree soll im Zuge der Wiederanbindung alter Mäanderbögen in geeigneten Bereichen renaturiert werden;
die Nutzung des Grünlandes soll extensiv und mosaikartig, vorzugsweise durch Mahd erfolgen. Zum Er-halt und zur Wiederherstellung der Artenvielfalt der Feuchtwiesen sowie für den Schutz der Wiesenbrüter sind geeignete Nutzungstermine anzustreben;
an der Spree sowie deren Alt- und Nebenarmen soll ein Gewässerrandstreifen eingerichtet und von der landwirtschaftlichen Nutzung freigehalten werden;
die Ackerflächen sollen aus der Nutzung genommen oder in Extensivgrünland umgewandelt werden;
natürliche oder naturnahe Ufergehölze entlang der Spree, der Laubwald am Eichwerder sowie das Quellgehölz nördlich Kummerow sollten dauerhaft aus der forstlichen Nutzung entlassen werden;
im Bereich der Wälder soll der Naturverjüngung gegenüber Pflanzungen Vorrang eingeräumt werden und andernfalls nur standortheimische Gehölze eingebracht werden, die dem Artenspektrum der in § 3 aufgeführten Waldgesellschaften entsprechen.