Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Naturentwicklungsgebiet Wasserburger Spreewald“

VO-NSG_NEG_WASSERBURGER_SPREEWALD

§ 3 Schutzzweck

Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist es, die Funktion einer Kernzone innerhalb des „Biosphärenreservates Spreewald“ zu erfüllen. Insbesondere werden naturnahe Erlenbruch-, Erlen-Eschen- und Stieleichen-Hainbuchen-Wälder auf Niedermoor-, Anmoor- und Gley-Standorten sowie Buchenwälder auf sandigen Standorten der direkten menschlichen Einflussnahme entzogen und der natürlichen Entwicklung überlassen.

Einzelnorm

§ 2 § 4